Schnell ist es passiert. Eine Sekunde lang nicht aufgepasst, kurz abgelenkt, die falsche Reaktion – und zwei oder mehrere Fahrzeuge kollidieren im Straßenverkehr. Das ist ein Vorgang, der täglich hundertfach geschieht und in den meisten Fällen zum Glück für alle Beteiligten lediglich Blechschäden zur Folge hat.
Aber schon ein Blechschaden kann sehr ärgerlich sein oder eben auch dafür sorgen, dass man für einige Tage ohne Fahrzeug dasteht. Da stellt sich schnell die Frage nach der Regulierung des Schadens. Wer bezahlt die Reparatur? Wer bezahlt das Ersatzfahrzeug? Darf ich einfach irgendein Fahrzeug mieten oder muss ich da doch ein paar Dinge beachten? Ist es sinnvoll, sich auf einen besonders guten und bequemen Vollservice des gegnerischen Versicherers einzulassen? Was ist mit eventuellen Folgeschäden? Kann ich einen Gutachter beauftragen, meinen Schaden zu beziffern? Muss ich eigentlich wirklich eine Reparatur durchführen? Bereits hier wird deutlich, dass die Fragen schon bei vermeintlich kleinen Schäden sehr komplex werden können. Noch schlimmer wird es, wenn auch noch Personen geschädigt werden. Hier stellt sich häufig nicht nur die Frage nach dem Schmerzensgeld sondern können durchaus auch Folgeschäden wie Haushaltshilfen, Verdienstausfall oder gar eine dauerhafte Rente im Raum stehen.
Grob gesagt ist ab einem Schaden von etwa 800,00 bis 900,00 EUR durchaus sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wenn Sie eine Kfz-Werkstatt haben, die gut aufgestellt ist, wird sie Ihnen höchstwahrscheinlich auch einen Gutachter vermitteln können. Alle weiteren Fragen, insbesondere rechtliche Fragen, sollten Sie allerdings mit Ihrem Anwalt klären. Der kann Ihnen auch sagen, wie es sich mit der Kostentragung verhält. Schlecht beraten ist derjenige, der sich jetzt allein auf den gegnerischen Versicherer verlässt. Dieser hat ein ureigenes Interesse daran, die Kosten möglichst gering zu halten. Der direkte Unfallgegner ist auch kein besserer Ansprechpartner, weil der sich darauf verlässt, dass er ja schließlich versichert ist.
Bei der zivilrechtlichen Abwicklung von Verkehrsunfällen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Sprechen Sie uns an!
