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Terminsvorbereitung

Sie können unsere Arbeit erheblich erleichtern, indem Sie bereits vorab einige Vorbereitungen zum Termin treffen. Wenn wir nicht erst im Termin den für beide Seiten lästigen und zeitaufreibenden Papierkrieg führen müssen, können wir uns umso mehr auf die Sache konzentrieren.

Sie können erheblich zur Arbeitserleichterung beitragen, indem Sie schon vorher die nötigen Unterlagen bereithalten und schon jeweils eine Kopie angefertigt haben. Wenn Sie hierfür keine Möglichkeit haben, können wir das selbstverständlich auch machen – das kostet aber wertvolle Zeit, die wir viel lieber auf die Lösung Ihres Rechtsproblems verwenden. Fragen Sie uns ruhig vorab, welche Unterlagen benötigt werden.

Wenn in einer Sache Zeugen zu benennen sind, brauchen wir hierfür den Namen und die Anschrift des Zeugen. Wenn diese von Anfang an bekannt sind, bringt das viel Zeitersparnis. Auch wäre es hilfreich, wenn Sie den jeweiligen Zeugen bereits im Vorfeld danach gefragt haben, ob er überhaupt aussagen möchte. Selbstverständlich ist er dazu verpflichtet, wenn er durch das Gericht geladen wird und muss hierfür eigentlich nicht vorher gefragt werden. Aber es ist wahrscheinlicher, dass der Zeuge in Ihrem Sinne und wahrheitsgemäß aussagt, wenn er hierzu auch bereit ist.

Ein kurzes Wort zu Kindern:

Selbstverständlich haben wir nichts gegen Kinder – im Gegenteil: wir haben selber Kinder.

Bedenken Sie aber bitte, dass eine Anwaltskanzlei für Kinder ein ausgesprochen langweiliger Ort ist. Wir können uns wohl noch alle an die Tage unserer eigenen Kindheit erinnern, als die Erwachsenen von uns erwartet haben, dass wir brav stillsitzen und ruhig sind, während die Eltern sich über Sachen unterhalten haben, die wir weder verstanden haben, noch übermäßig spannend fanden. Das führt fast schon zwangsläufig zu Unruhe, da Kinder naturgemäß Langeweile nicht mögen und uns Erwachsenen das dann auch unmissverständlich klarmachen. Wenn möglich, sollten Sie also Ihre Kinder vor dem Termin bei den Großeltern, den Nachbarn oder bei sonst einer Person Ihres Vertrauens zur Betreuung unterbringen. Letztendlich können Sie natürlich Ihre Kinder am besten einschätzen. Ein anwaltliches Beratungsgespräch erfordert eine ruhige und konzentrierte Atmosphäre. Sie müssen hierbei selber einschätzen, ob dies bei Anwesenheit Ihrer Kinder möglich ist oder nicht. Wenn Sie da keine Probleme sehen, können Sie ihre Kinder selbstverständlich auch mitbringen.

Die wichtigsten Unterlagen

Auch, wenn Sie bei uns Mensch sind und nicht Akte – auch wir kommen nicht umhin, dennoch ein Akte anzulegen und Papierkrieg zu führen.

Hierfür benötigen wir – auch zur Vorlage bei Gericht – bestimmte Unterlagen. Zwar kann nicht immer pauschal gesagt werden, welche das sind. Deswegen hier nur kurz die Wichtigsten.

Arbeitsrechtliche Sachen:

Arbeitsvertrag

Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate

Eventuell Abmahnungsschreiben sowie (falls vorhanden) Ihre Stellungnahme dazu

Kündigungsschreiben des Arbeitgebers

Eventuell Stellungnahme des Betriebsrates

Eventuell weitere Korrespondenz

Ihre persönlichen Daten, wie Alter, Familienstand, Anzahl der  unterhaltsberechtigten Kinder sowie gegebenenfalls der Bescheid des Versorgungsamtes zum Grad der Behinderung

Hilfreich für die Vorbereitung st es, wenn Sie das nachfolgende Formular schon vorab ausfüllen und ausdrucken. Genehmigung zum Runterladen und Verwenden wird erteilt:

Daten für die arbeitsrechtliche Sache

Mietrechtliche Sachen:

Mietvertrag einschließlich Allgemeine Bedingungen und Hausordnung

Korrespondenz zwischen Vermieter und Mieter

Eventuell Mietminderungsschreiben oder Kündigungsschreiben

Falls erforderlich, Zahlungsnachweise

Nebenkostenabrechnung bei Abrechnungsstreitigkeiten

Steuerrechtliche Sachen:

Ihre persönlichen Steuerunterlagen (Belege, Abrechnungen, ggfls. Bilanzen etc.)

Steuernummer

Steuerbescheide

Steuererklärung (falls vorhanden)

Allgemein werden natürlich alle Unterlagen gebraucht, die irgendwie relevant sein könnten. In Vertragsstreitigkeiten brauchen wir natürlich den Vertrag selber, um den gestritten wird. Bei Verkehrsunfallsachen brauchen wir den Unfallaufnahmebogen der Polizei usw.

Wenn Sie behördliche oder gerichtliche Schreiben gekriegt haben, brauchen wir natürlich diese selber. Wenn Sie verklagt wurden, brauchen wir die Klageschrift. Ganz wichtig ist hierbei der gelbe Umschlag, in dem das Schreiben gekommen ist. Hierauf ist nämlich stets das Datum der Zustellung vermerkt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden.

Ein paar Worte zu den Kosten

Es liegt auf der Hand, dass die anwaltliche Tätigkeit nicht kostenfrei erfolgen kann. Auch für eine Beratung ohne anschließende Vertretung sind wir gesetzlich verpflichtet, ein Honorar zu verlangen.

Die Höhe des anwaltlichen Honorars richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert Ihrer Sache. Anhand des Gegenstandswertes errechnet sich das Honorar in Verbindung mit der Gebührentabelle aus dem Rechtsanwältevergütungsgesetz (RVG). Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sind also gesetzlich festgelegt. Das gibt beiden Seiten von vornherein auch die nötige Rechtssicherheit und verhindert böse Überraschungen. Gegenüber Verbrauchern sind die Kosten für eine reine Erstberatung gesetzlich auf einen Höchstbetrag von 190,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer festgelegt. Einen Gebührenrechner, um sich vorab einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu verschaffen, finden Sie hier.

Im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit besteht allerdings ein gewisser vom Gesetzgeber auch vorgesehener Verhandlungsspielraum. Scheuen Sie sich also nicht, hier vorher anzufragen. Wir finden bestimmt eine Lösung, mit der beide Seiten zufrieden sind. Wenn die Sache dann doch in einen Prozess mündet, so richten sich die Kosten aber wieder nach dem RVG.

Sie sollten sich auch generell nicht scheuen, vorher nach den Kosten zu fragen. Dies ist Ihr gutes Recht. Wenn Sie beispielsweise ein Sofa kaufen möchten, fragen Sie ja auch vorher nach dem Preis. Bei Ihrem Anwalt sollte das nicht anders sein.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so übernehmen wir es als Serviceleistung gerne für Sie, die Deckungsanfrage an Ihren Versicherer zu stellen. Beachten Sie aber bitte, dass ein Mandatsverhältnis auch bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ausschließlich zwischen Ihnen und dem bearbeitenden Rechtsanwalt zustande kommt. Das bedeutet, dass Sie auch dann im Verhältnis zu dem Anwalt gebührenpflichtig bleiben. In der Praxis rechnen wir allerdings direkt mit dem Rechtsschutzversicherer ab, womit dann für Sie meist die Sache erledigt ist.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sich eine anwaltliche Vertretung aber nicht leisten können, so besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder im Falle eines gerichtlichen Verfahrens Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall werden die Kosten durch den Staat übernommen. Scheuen Sie sich bitte auch hierbei nicht, kurz nachzufragen. Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihre Sache auch bei Inanspruchnahme dieser staatlichen Leistungen ebenso sorgfältig bearbeiten, wie bei einer Kostenübernahme durch einen Rechtschutzversicherer. Im Falle der Beratungshilfe bitten wir allerdings darum, bereits vor dem Termin bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein erstellen zu lassen und diesen sodann vorzulegen. Ohne vorherige Vorlage des Beratungshilfescheins ist es für die Anwälte schon aus Rechtsgründen nicht möglich, für Sie beratend oder außergerichtlich tätig zu werden! Hierfür ist jeweils die Rechtsantragsstelle bei den Amtsgerichten zuständig. Die Prozesskostenhilfe beantragen wir für Sie.